Rechtsgebiete
Vorwiegend sind wir auf dem Gebiet des Zivilrechts (auch Privatrecht genannt) tätig.
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen. Das Zivilrecht ist geprägt durch zwei rechtlich
gleichgestellte Personen, wohingegen das Öffentliche Recht durch ein Über-Unterverhältnis geprägt ist und die Beziehung zum Staat regelt.
Auch wenn wir Sie umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten beraten und betreuen, möchten wir Ihnen folgende drei Schwerpunkte unserer Tätigkeit vorstellen: